Das Wichtigste in Kürze
- Eine Finanzplanung stellt Budget, AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Hypothek, Steuern und Absicherung nebeneinander und zeigt, wie die Teile aufeinander wirken. Sie ist eine Bestandsaufnahme, kein Produkt.
- Sie lohnt sich, sobald ein Entscheid ansteht oder sich etwas ändert: Wohneigentum, Pensum, Familie, Selbständigkeit oder die Jahre vor der Pensionierung. Einige Weichen haben Fristen. Nach einem Einkauf in die Pensionskasse bleibt der eingekaufte Betrag zum Beispiel drei Jahre lang für einen Kapitalbezug gesperrt (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 79b, Stand 2026
- Am Ende einer Finanzplanung steht Ihre Lage auf einem Blatt, mit den Entscheiden, die anstehen, und ihren Fristen. Es ist eine Planung, keine Offerte und kein Vertrag.
Was gehört zu einer Finanzplanung?
Alles, was Ihr Geld über Jahre bindet oder wieder freigibt. In der Praxis sind das sechs Bereiche, und keiner davon steht für sich allein.
- Budget: was monatlich hereinkommt, was fest hinausgeht und welcher Betrag überhaupt planbar ist
- Vorsorge: die AHV als staatliche Grundsicherung, die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers und die Säule 3a, also die freiwillige und steuerlich begünstigte Vorsorge
- Wohneigentum: Hypothek, Amortisation, also die Rückzahlung der Schuld, und die Frage, welche Belastung später noch passt
- Steuern: welche Abzüge Sie nutzen und wie sich geplante Bezüge auf die Steuerrechnung auswirken
- Absicherung: was geschieht, wenn Einkommen wegfällt, durch Krankheit, Unfall oder Tod
- Nachlass: wer welches Guthaben erhält und ob das zu Ihrer Familiensituation passt
Der grösste Block ist fast immer die Vorsorge, weil dort über Jahrzehnte Geld angespart wird, ohne dass es jemand zusammenzählt. Was Sie später erhalten, steht auf zwei Papieren: dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse und dem Kontoauszug der AHV. Die Grundlagen dazu stehen unter Pensionierung planen im Thurgau und Säule 3a im Thurgau.
Der Nachlass kommt in einer Finanzplanung nur als Hinweis vor. Wer erbt, richtet sich nach dem Erbrecht und nach einem allfälligen Testament. Wer dagegen Geld aus Pensionskasse und Säule 3a erhält, richtet sich nach Gesetz und Reglement, und beides fällt nicht zwingend zusammen. Für Testament, Ehevertrag und Erbvertrag ist ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei zuständig; in der Planung wird nur festgehalten, ob die Begünstigungen zu Ihrer Situation passen.
Für wen lohnt sich eine Finanzplanung?
Für alle, bei denen mehrere Themen gleichzeitig laufen. Ein einzelner Vertrag braucht keine Planung, ein Zusammenspiel schon. Fünf Situationen kommen besonders häufig vor.
- Vor der Pensionierung: Einkauf in die Pensionskasse, Kapitalbezug und Hypothek lassen sich nur mit einigen Jahren Vorlauf aufeinander abstimmen
- Wohneigentum: beim Kauf, bei jeder Verlängerung und einige Jahre vor der Pensionierung
- Selbständigkeit: ohne Pensionskasse liegt die gesamte Vorsorge in Ihrer Hand
- Konkubinat: ohne Trauschein greifen die gesetzlichen Ansprüche nicht automatisch
- Familie: bei Heirat, Geburt, reduziertem Pensum oder Trennung verschiebt sich die Absicherung
Am häufigsten unterschätzt wird das Konkubinat. Eine Witwen- oder Witwerrente der AHV setzt Ehe oder eingetragene Partnerschaft voraus. Wer unverheiratet zusammenlebt, hat darauf keinen Anspruch (Stand 2026). Waisenrenten erhalten Kinder unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Ob die Pensionskasse eine Lebenspartnerrente ausrichtet, darf sie in ihrem Reglement selbst regeln, verpflichtet ist sie nicht. Was in diesem Fall zu prüfen ist, steht im Beitrag Konkubinat, was ohne Trauschein fehlt. Quelle: AHVG Artikel 23 und 24, Stand 2026 Quelle: BVG Artikel 20a, Stand 2026
Bei Familien geht es um den Fall, den niemand gern durchdenkt. Fällt ein Einkommen aus, zahlen zuerst AHV, Invalidenversicherung und Pensionskasse, und erst danach zeigt sich, was fehlt. Wie gross diese Lücke ist, hängt an Zivilstand, Kindern und Reglement und lässt sich nur mit Ihren Unterlagen beziffern. Der Überblick dazu steht unter Einkommen und Familie absichern.
Familiensparplan: für die Kinder sparen
Viele Eltern möchten früh etwas für ihre Kinder zur Seite legen, etwa für die Ausbildung, den Führerausweis oder die erste eigene Wohnung. Ein Familiensparplan legt fest, wie viel Sie regelmässig sparen, wofür und über wie viele Jahre. Er gehört in die Finanzplanung, weil jeder Franken dafür im Budget, in der Säule 3a oder bei der Rückzahlung der Hypothek fehlt.
Im Grundsatz gibt es drei Formen. Ein Sparkonto ist jederzeit verfügbar, bringt aber wenig Zins. Ein Fondssparplan, also regelmässige Einzahlungen in einen Anlagefonds, kann über viele Jahre mehr Ertrag bringen und schwankt dafür im Wert. Eine Sparversicherung der Säule 3b, also der freien Vorsorge, verbindet das Sparen mit einer Absicherung, etwa für den Fall, dass der Elternteil stirbt, der die Beiträge zahlt; dafür bindet sie das Geld über eine feste Laufzeit, und wer vorzeitig aussteigt, erhält oft weniger zurück, als er einbezahlt hat. Welche Form passt, hängt vom Zeitraum bis zum Sparziel und von Ihren Reserven ab.
Offen ist oft, auf wessen Namen gespart wird. Läuft das Geld auf das Kind, gehört es dem Kind: Bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren verwalten es die Eltern, danach verfügt das Kind selbst darüber. Läuft es auf die Eltern, bleiben sie frei, wann und wofür sie es einsetzen. Quelle: ZGB Artikel 14 und 318, Stand 2026
Eine Säule 3a für Kinder gibt es nicht. Sie setzt ein Erwerbseinkommen voraus, auf das AHV-Beiträge bezahlt werden. Kinder können sie also erst eröffnen, wenn sie selbst arbeiten und Beiträge zahlen. Quelle: BVV 3 Artikel 7, Stand 2026
Vorsorge für Selbstständige
Wer sich selbstständig macht, bleibt in der AHV versichert, verliert aber die Pensionskasse, solange kein freiwilliger Anschluss besteht. Damit fallen auch deren Leistungen bei Invalidität und Tod weg. Über die zweite Säule entscheidet niemand ausser Ihnen selbst.
Dafür öffnet sich die Säule 3a: Ohne Pensionskasse sind 20 Prozent des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36’288 pro Jahr abziehbar statt CHF 7’258 (Stand 2026, jährlich überprüft). Mit einem freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse fällt der Abzug auf den kleinen Betrag zurück. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Beträge gültig ab 1. Januar 2026
Die AHV rechnen Selbstständige direkt mit der Ausgleichskasse ab. Ab einem Jahreseinkommen von CHF 60’500 beträgt der Beitrag an AHV, IV und EO zusammen 10,0 Prozent, darunter gilt eine sinkende Skala (Stand 2026). Quelle: AHV/IV-Merkblatt 2.02, Stand 2026
In der Finanzplanung kommen diese Teile zusammen: schwankendes Einkommen, Steuern, Reserven für den Betrieb und die eigene Vorsorge. Die Einzelheiten zu AHV, freiwilligem Anschluss und grosser Säule 3a stehen im Beitrag Vorsorge für Selbstständige und KMU im Thurgau.
Welche Ereignisse einen neuen Blick lohnen
Eine Planung altert. Sie passt zu der Lage, in der sie entstanden ist, und verliert ihren Wert, sobald sich diese Lage verschiebt. Sechs Ereignisse verändern die Ausgangslage so stark, dass die alten Entscheide danach oft nicht mehr passen.
- Heirat: Mit dem Trauschein entstehen Ansprüche in der AHV und in der Pensionskasse, die vorher nicht bestanden. Was für Hinterlassene gilt, steht unter Einkommen und Familie absichern.
- Geburt: Mit einem Kind kommen Betreuungskosten dazu, und die Erwerbsarbeit wird im Haushalt neu aufgeteilt. Was daraus für die Vorsorge beider Elternteile folgt, steht unter Vorsorge bei Teilzeit im Thurgau.
- Hauskauf: Vor der Frage nach dem Zins steht die Frage nach den Eigenmitteln. Woher sie stammen dürfen, steht im Beitrag Eigenkapital fürs Eigenheim, die Finanzierung selbst unter Hypothek im Thurgau.
- Stellenwechsel: Das Guthaben der Pensionskasse wandert mit, und ohne Ihre Meldung landet es auf einem Freizügigkeitskonto. Den Ablauf beschreibt der Beitrag Stellenwechsel: was mit dem Pensionskassengeld passiert.
- Trennung: Bei einer Scheidung wird geteilt, was während der Ehe an Vorsorge aufgebaut wurde. Welche Guthaben betroffen sind, steht unter Scheidung und Vorsorge im Thurgau.
- Pensionierung: Die Weichen für Kapital, Rente und Hypothek werden Jahre vorher gestellt. Den Fahrplan dazu finden Sie unter Pensionierung planen im Thurgau.
Keines dieser Ereignisse verlangt zwingend eine neue Planung. Gemeinsam ist ihnen nur, dass danach andere Zahlen gelten als vorher, und dass das erst auffällt, wenn jemand sie nebeneinanderlegt.
Wie hängen Vorsorge, Hypothek und Steuern zusammen?
Sie greifen auf dasselbe Geld zu. Was in die Säule 3a fliesst, fehlt beim Abzahlen der Hypothek. Ein Einkauf in die Pensionskasse senkt die Steuerrechnung, bindet das Geld aber in der Vorsorge. Drei Verbindungen kommen im Thurgau besonders oft zur Sprache.
Die erste führt von der Säule 3a zur Hypothek. Für neue Finanzierungen gilt ein Mindeststandard der Banken, den die FINMA anerkannt hat: Innert 15 Jahren ist die Schuld linear auf zwei Drittel des Belehnungswerts zurückzuzahlen. Der Belehnungswert ist der Betrag, den eine Bank als Wert der Liegenschaft einsetzt (Stand 2025). Zulässig ist dabei die indirekte Amortisation: Sie zahlen nicht auf das Hypothekarkonto, sondern in eine verpfändete Säule 3a. Die Schuld bleibt vorerst gleich hoch, daneben wächst ein Guthaben, und der Beitrag bleibt abziehbar. Ob das für Sie günstiger ist als die direkte Rückzahlung, hängt an Zins, Steuersatz und Ihrem Bedürfnis nach Reserven. Quelle: Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen, von der FINMA anerkannt, in Kraft seit 2025
Die zweite führt vom Einkauf in die Pensionskasse zur Steuererklärung. Ein solcher Einkauf, also die freiwillige Einzahlung in Ihre eigene Vorsorgeeinrichtung, ist im Kanton Thurgau vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Daran knüpft das Gesetz eine Bedingung: Was aus dem Einkauf entsteht, darf drei Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden. Die Thurgauer Steuerpraxis misst diese Frist taggenau ab dem Tag des Einkaufs und wendet sie auch in der umgekehrten Reihenfolge an, also auf einen Wiedereinkauf kurz nach einem Kapitalbezug (Stand 2026). Wer Kapital beziehen und vorher einkaufen möchte, braucht deshalb Abstand zwischen den beiden Schritten. Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 14, Stand 2026
Die dritte zeigt sich bei der Pensionierung, wenn beides zusammenfällt. Wer Kapital bezieht und damit die Hypothek senkt, verändert gleichzeitig sein laufendes Einkommen. In der Praxis prüfen Banken die Tragbarkeit in diesem Moment erneut, also das Verhältnis von Wohnkosten zu Einkommen. Als Beispiel für nachhaltige Tragbarkeitskriterien bei selbstgenutztem Wohneigentum nennt die FINMA eine Tragbarkeitsgrenze von 33 Prozent des nachhaltigen Bruttoeinkommens, einen kalkulatorischen, also angenommenen Zinssatz von 5 Prozent des Kreditbetrags und Nebenkosten von 0,8 Prozent des Belehnungswerts bei neuwertigen Objekten; sie hält im selben Schreiben fest, dass die Kriterien je Institut sehr unterschiedlich sind (Stand 2025). Es handelt sich um Kriterien der Aufsicht und um Bankpraxis, nicht um eine gesetzliche Vorgabe. Quelle: FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2025, Stand 2025
Welche Unterlagen eine Finanzplanung braucht
Eine Finanzplanung ordnet Ihre Situation und zeigt, welche Entscheide wann anstehen. Sie geht der Reihe nach durch, was da ist. Fehlt eine Unterlage, bleibt sie als offener Punkt stehen, bis Sie sie beschafft haben.
- Einnahmen und feste Ausgaben, damit klar wird, welcher Betrag überhaupt frei verfügbar ist
- Vorsorgeausweis und Kontoauszug der AHV, also der Stand Ihrer ersten und zweiten Säule
- Hypothek mit Laufzeit, Amortisationsplan und dem Zeitpunkt der nächsten Verlängerung
- Letzte Steuererklärung samt Veranlagung, wegen der Abzüge und Ihres Grenzsteuersatzes, also des Satzes auf dem zuletzt verdienten Franken
- Bestehende Absicherungen und die Frage, wer im Todesfall welches Guthaben erhält
Die Reihenfolge ist kein Zufall. Ohne Budget lässt sich nicht sagen, welcher Betrag für die Vorsorge übrig bleibt, und ohne Steuererklärung nicht, was ein Abzug bei Ihnen tatsächlich bringt. Wer vorab selbst eine Grössenordnung sucht, findet sie im Vorsorgerechner.
Den Kontoauszug der AHV erhalten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse, den Vorsorgeausweis von Ihrer Pensionskasse und die Veranlagung von der Steuerverwaltung. Produktnamen und Anbietervergleiche gehören nicht dazu.
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Häufige Fragen
Für wen eignet sich eine Finanzplanung?
Für alle, bei denen mehrere Themen gleichzeitig laufen: ein Entscheid zur Hypothek, ein Wechsel beim Pensum, eine Familiensituation ohne Trauschein oder die Jahre vor der Pensionierung. Wer nur eine einzelne Frage hat, kommt mit der passenden Themenseite oft schneller ans Ziel.
Welche Themen werden in einer Finanzplanung behandelt?
Budget, AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Hypothek, Steuern und Absicherung, bei Bedarf auch das Sparen für die Kinder und die Vorsorge als Selbstständige. Der Nachlass kommt als Hinweis dazu, die Urkunden dafür macht ein Notariat. Produkte und Anbieter sind auf dieser Website kein Thema.
Was bringt mir eine Finanzplanung konkret?
Sie bekommen Ihre Lage auf einem Blatt und daneben die Entscheide, die anstehen, mit ihren Fristen. Sie sehen, welche Beträge gebunden sind, wann Sie an welches Guthaben kommen und welcher Abzug in Ihrem Fall überhaupt greift. Ob Sie danach etwas ändern, bleibt Ihnen überlassen.