Unverbindliche Richtwerte
Ziel pro Monat: . Heutiges Guthaben Säule 3a, ohne weitere Einzahlungen und ohne Zins: .
Richtwerte auf Basis der gesetzlichen Mindestwerte (Stand ). Die AHV-Rente wird 13 Mal im Jahr ausbezahlt, der Rechner rechnet mit dem Monatsdurchschnitt. Ihre Pensionskasse kann höhere Leistungen vorsehen. Die genaue Zahl zeigt der Pensionskassenausweis und der AHV-Kontoauszug.
Wie rechnet der Vorsorgerechner?
Der Rechner verbindet vier Ihrer Angaben, Alter, Bruttojahreslohn, aktuelles Pensionskassen-Altersguthaben und die gewünschte Zielrente, mit den gesetzlichen Mindestwerten der Vorsorge. Was dabei im Einzelnen gerechnet wird, steht in den folgenden Punkten.
- AHV-Rente nach der Rentenskala 44: Bei vollständiger Beitragsdauer liegt die Monatsrente zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520, abhängig vom massgebenden Durchschnittseinkommen bis CHF 90’720 (Stand 2026). Seit 2026 wird die Altersrente 13 Mal im Jahr ausbezahlt, im Dezember kommt ein Zwölftel der Jahresrente dazu; der Rechner rechnet deshalb mit dem Monatsdurchschnitt. Quelle: AHV/IV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026
- Pensionskasse, nur Obligatorium: Versichert ist der koordinierte Lohn, also der Jahreslohn bis höchstens CHF 90’720, vermindert um den Koordinationsabzug von CHF 26’460, mindestens aber CHF 3’780. Liegt der Lohn unter der Eintrittsschwelle von CHF 22’680, rechnet der Rechner ohne Pensionskassenanteil (Stand 2026). Quelle: BSV, Grenzbeträge berufliche Vorsorge 2026
- Altersgutschriften und Mindestzins: Für jedes Jahr bis zum Referenzalter 65 rechnet der Rechner mit den gesetzlichen Sätzen von 7, 10, 15 und 18 Prozent des koordinierten Lohns, je nach Altersstufe, verzinst mit dem Mindestzins von 1,25 Prozent (Stand 2026, wird jährlich neu festgelegt, im Rechner für alle Jahre gleich angenommen). Aus dem so hochgerechneten Guthaben wird die Rente mit dem Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet (Stand 2026). Quelle: Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 Quelle: BVG Artikel 14 und 16, Stand 2026
- Zielrente in Prozent: Der Regler legt fest, wie viel Prozent Ihres heutigen Bruttolohns Sie im Alter anstreben. 80 Prozent ist als Ausgangswert voreingestellt, eine verbreitete Faustregel der Branche und kein amtlicher Wert.
Was der Rechner nicht kann
Der Rechner zeigt eine Grössenordnung, keine verbindliche Zahl. Sechs Punkte fehlen bewusst, weil sie sich ohne Ihre persönlichen Unterlagen nicht seriös schätzen lassen.
- Durchschnittseinkommen: Die AHV rechnet mit dem aufgewerteten Durchschnitt aller Beitragsjahre. Der Rechner setzt dafür Ihren heutigen Bruttojahreslohn ein, was bei steigendem oder schwankendem Einkommen abweicht.
- Überobligatorium: Viele Pensionskassen versichern mehr als das gesetzliche Minimum, zu einem höheren Zins und mit einem eigenen Umwandlungssatz. Was Ihre Kasse zusätzlich vorsieht, steht nur auf dem Vorsorgeausweis.
- Beitragslücken und Zuzug: Fehlt in der AHV-Beitragsdauer ein Jahr, kürzt das die Rente lebenslang um mindestens einen Vierundvierzigstel. Die vollständige Beitragsdauer beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und umfasst 44 Jahre (Rentenskala 44); wer weniger Jahre hat, erhält eine Teilrente nach den Rentenskalen 1 bis 43 (Stand 2026). Ohne Angabe rechnet der Rechner mit der vollständigen Beitragsdauer. Mit dem Feld «AHV-Beiträge in der Schweiz seit» kürzt er die Rente anteilig nach den fehlenden Jahren; das ist ein Richtwert, die amtliche Teilrente folgt der Rentenskala und berücksichtigt auch Jugendjahre und Lücken nach dem Zuzug. Beitragsjahre in einem EU- oder EFTA-Staat bleiben bei der dortigen Versicherung und begründen dort einen Anspruch auf eine Teilrente; für die AHV zählen sie nicht (Stand 2025). Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 880, Stand 2025
- Erziehungsgutschriften: Für Jahre mit Kindern unter 16 rechnet die AHV zusätzliche Gutschriften an. Ihre Familiensituation kennt der Rechner nicht und lässt sie weg.
- Ehepaar-Plafonierung: Für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 150 Prozent der Maximalrente, also CHF 3’780 pro Monat (Stand 2026). Der Rechner rechnet immer nur für eine Person. Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026
- Steuern: Weder die laufende Einkommenssteuer auf der Rente noch eine separate Kapitalsteuer sind eingerechnet.
Was Sie mit dem Ergebnis tun
Eine Lücke im Ergebnis ist kein Anlass zur Sorge, sondern eine Ausgangslage. Was als Nächstes sinnvoll ist, hängt davon ab, wie das Ergebnis ausfällt und wie viel Zeit bis zur Pensionierung bleibt.
Zeigt sich eine Lücke, lohnt sich zuerst ein Blick auf die Zeitachse bis zur Pensionierung: welche Einkäufe und Fristen dabei eine Rolle spielen, steht unter Pensionierung planen im Thurgau. Die Säule 3a ist für die meisten der erste Baustein, um eine Lücke selbst zu schliessen, mit Steuerabzug und einem selbst gewählten Zeitpunkt für den Bezug. Die Eckwerte dazu stehen unter Säule 3a im Thurgau.
Wer die eigene Zahl lieber von Hand nachvollziehen möchte oder eine genauere Schätzung mit Freizügigkeitsguthaben und Bedarf sucht, findet die Rechenschritte im Beitrag Vorsorgelücke berechnen, so viel fehlt Ihnen wirklich. Er zeigt auch, welche Fehler die Rechnung am häufigsten verzerren.
Weiterlesen
- Pensionierung planen im Thurgau
- Pensionskasse und BVG verstehen
- Vorsorgelücke berechnen, so viel fehlt Ihnen wirklich
Häufige Fragen
Wie genau ist das Ergebnis des Vorsorgerechners?
Das Ergebnis ist ein Richtwert auf Basis der gesetzlichen Mindestwerte, keine verbindliche Zahl. Ihre tatsächliche Rente hängt vom Reglement Ihrer Pensionskasse und von Ihrer vollständigen AHV-Beitragsdauer ab. Die genaue Zahl zeigen der Pensionskassenausweis und der Kontoauszug der AHV.
Woher stammen die verwendeten Zahlen?
Der Rechner verwendet die gesetzlichen Eckwerte für 2026: die AHV-Rentenskala 44, die BVG-Grenzbeträge, die Altersgutschriften von 7 bis 18 Prozent des koordinierten Lohns sowie den Mindestzins von 1,25 Prozent und den Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent (Stand 2026). Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026 Quelle: Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 Quelle: BVG Artikel 14 und 16, Stand 2026
Ersetzt der Rechner eine persönliche Berechnung?
Nein. Der Rechner ersetzt weder den Pensionskassenausweis noch eine Berechnung mit Ihren eigenen Unterlagen, allenfalls zusammen mit einer Fachperson. Er zeigt eine erste Grössenordnung, damit Sie mit einer konkreten Zahl weiterarbeiten, statt bei null zu beginnen.