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Vorsorge Thurgau

Vorsorgerechner

Vorsorgelücke berechnen

Drei Zahlen, ein Richtwert: wie viel AHV und Pensionskasse voraussichtlich decken und was fehlt. Ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung.

Wie rechnet der Vorsorgerechner?

Der Rechner verbindet vier Ihrer Angaben, Alter, Bruttojahreslohn, aktuelles Pensionskassen-Altersguthaben und die gewünschte Zielrente, mit den gesetzlichen Mindestwerten der Vorsorge. Was dabei im Einzelnen gerechnet wird, steht in den folgenden Punkten.

  • AHV-Rente nach der Rentenskala 44: Bei vollständiger Beitragsdauer liegt die Monatsrente zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520, abhängig vom massgebenden Durchschnittseinkommen bis CHF 90’720 (Stand 2026). Seit 2026 wird die Altersrente 13 Mal im Jahr ausbezahlt, im Dezember kommt ein Zwölftel der Jahresrente dazu; der Rechner rechnet deshalb mit dem Monatsdurchschnitt. Quelle: AHV/IV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026
  • Pensionskasse, nur Obligatorium: Versichert ist der koordinierte Lohn, also der Jahreslohn bis höchstens CHF 90’720, vermindert um den Koordinationsabzug von CHF 26’460, mindestens aber CHF 3’780. Liegt der Lohn unter der Eintrittsschwelle von CHF 22’680, rechnet der Rechner ohne Pensionskassenanteil (Stand 2026). Quelle: BSV, Grenzbeträge berufliche Vorsorge 2026
  • Altersgutschriften und Mindestzins: Für jedes Jahr bis zum Referenzalter 65 rechnet der Rechner mit den gesetzlichen Sätzen von 7, 10, 15 und 18 Prozent des koordinierten Lohns, je nach Altersstufe, verzinst mit dem Mindestzins von 1,25 Prozent (Stand 2026, wird jährlich neu festgelegt, im Rechner für alle Jahre gleich angenommen). Aus dem so hochgerechneten Guthaben wird die Rente mit dem Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet (Stand 2026). Quelle: Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 Quelle: BVG Artikel 14 und 16, Stand 2026
  • Zielrente in Prozent: Der Regler legt fest, wie viel Prozent Ihres heutigen Bruttolohns Sie im Alter anstreben. 80 Prozent ist als Ausgangswert voreingestellt, eine verbreitete Faustregel der Branche und kein amtlicher Wert.

Was der Rechner nicht kann

Der Rechner zeigt eine Grössenordnung, keine verbindliche Zahl. Sechs Punkte fehlen bewusst, weil sie sich ohne Ihre persönlichen Unterlagen nicht seriös schätzen lassen.

Was Sie mit dem Ergebnis tun

Eine Lücke im Ergebnis ist kein Anlass zur Sorge, sondern eine Ausgangslage. Was als Nächstes sinnvoll ist, hängt davon ab, wie das Ergebnis ausfällt und wie viel Zeit bis zur Pensionierung bleibt.

Zeigt sich eine Lücke, lohnt sich zuerst ein Blick auf die Zeitachse bis zur Pensionierung: welche Einkäufe und Fristen dabei eine Rolle spielen, steht unter Pensionierung planen im Thurgau. Die Säule 3a ist für die meisten der erste Baustein, um eine Lücke selbst zu schliessen, mit Steuerabzug und einem selbst gewählten Zeitpunkt für den Bezug. Die Eckwerte dazu stehen unter Säule 3a im Thurgau.

Wer die eigene Zahl lieber von Hand nachvollziehen möchte oder eine genauere Schätzung mit Freizügigkeitsguthaben und Bedarf sucht, findet die Rechenschritte im Beitrag Vorsorgelücke berechnen, so viel fehlt Ihnen wirklich. Er zeigt auch, welche Fehler die Rechnung am häufigsten verzerren.

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Häufige Fragen

Wie genau ist das Ergebnis des Vorsorgerechners?

Das Ergebnis ist ein Richtwert auf Basis der gesetzlichen Mindestwerte, keine verbindliche Zahl. Ihre tatsächliche Rente hängt vom Reglement Ihrer Pensionskasse und von Ihrer vollständigen AHV-Beitragsdauer ab. Die genaue Zahl zeigen der Pensionskassenausweis und der Kontoauszug der AHV.

Woher stammen die verwendeten Zahlen?

Der Rechner verwendet die gesetzlichen Eckwerte für 2026: die AHV-Rentenskala 44, die BVG-Grenzbeträge, die Altersgutschriften von 7 bis 18 Prozent des koordinierten Lohns sowie den Mindestzins von 1,25 Prozent und den Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent (Stand 2026). Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026 Quelle: Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 Quelle: BVG Artikel 14 und 16, Stand 2026

Ersetzt der Rechner eine persönliche Berechnung?

Nein. Der Rechner ersetzt weder den Pensionskassenausweis noch eine Berechnung mit Ihren eigenen Unterlagen, allenfalls zusammen mit einer Fachperson. Er zeigt eine erste Grössenordnung, damit Sie mit einer konkreten Zahl weiterarbeiten, statt bei null zu beginnen.