Das Wichtigste in Kürze
- Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, darf 2026 höchstens CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen. Das sind 8 Prozent des oberen BVG-Grenzbetrags, also des höchsten Lohns, den die obligatorische berufliche Vorsorge erfasst. Er liegt bei CHF 90’720 (Stand 2026, jährlich überprüft). Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026
- Ohne Pensionskasse gelten 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Das betrifft Selbstständige und Angestellte ohne zweite Säule (Stand 2026, jährlich überprüft). Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026
- Verpasste Einzahlungen lassen sich seit 2026 nachträglich einkaufen: für Lücken ab dem Jahr 2025, bis zehn Jahre zurück und pro Einkaufsjahr höchstens CHF 7’258 (Stand 2026, jährlich überprüft). Quelle: BSV, Fragen zum Einkauf in die Säule 3a, Stand 2026
- Das Guthaben ist gebunden. Der früheste ordentliche Bezug liegt fünf Jahre vor dem Referenzalter, also dem Alter für den ordentlichen Rentenbeginn. Daneben kennt die Verordnung wenige vorzeitige Bezugsgründe, etwa selbstgenutztes Wohneigentum (Stand 2026). Quelle: BVV 3 Artikel 3, Stand 2026
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist die freiwillige und steuerlich begünstigte Vorsorge. Sie zahlen selbst ein, ziehen den Betrag von Ihrem steuerbaren Einkommen ab und kommen dafür bis kurz vor der Pensionierung nicht an das Geld. Fachlich heisst das gebundene Selbstvorsorge: gebunden an einen Zweck und an einen Zeitpunkt.
Einzahlen darf, wer im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, also Lohn oder Verdienst aus selbstständiger Tätigkeit. Ohne dieses Einkommen gibt es keinen Beitrag und damit auch keinen Abzug. Im Kanton Thurgau muss die Zahlung bis zum 31.12. dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein, sonst zählt sie erst für das folgende Jahr (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 15, Fassung 2024, Werte Stand 2026
Die Bindung ist der Preis für den Abzug. Sie können das Guthaben nicht als Reserve verwenden und auch nicht zwischendurch beziehen. Die Verordnung nennt wenige Gründe, die einen Bezug vor dem ordentlichen Zeitpunkt erlauben: selbstgenutztes Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, das endgültige Verlassen der Schweiz und der Bezug einer ganzen Rente der Invalidenversicherung (Stand 2026).
Davon zu unterscheiden ist die Säule 3b, die freie Vorsorge. Sie ist an keinen Vorsorgezweck gebunden und fällt nicht unter den Abzug für die gebundene Selbstvorsorge. Auf dieser Seite geht es ausschliesslich um die Säule 3a.
Wie viel darf ich 2026 einzahlen?
Alles hängt an einer Frage: Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen? Wenn ja, liegt der Höchstbetrag 2026 bei CHF 7’258. Wenn nein, dürfen Sie 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 36’288 (Stand 2026, jährlich überprüft). Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026
Beide Beträge leiten sich vom oberen BVG-Grenzbetrag ab, also vom höchsten Lohn, den die obligatorische berufliche Vorsorge erfasst. Er liegt bei CHF 90’720. Der kleinere Betrag entspricht 8 Prozent davon, der grössere 40 Prozent. Weil dieser Grenzbetrag gegenüber 2025 gleich blieb, sind auch die 3a-Beträge unverändert (Stand 2026).
Neu ist die Möglichkeit, Verpasstes nachzuholen. Seit dem 01.01.2025 lassen sich Beitragslücken nachträglich einkaufen. Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, und zwar für die Lücke des Jahres 2025. Ältere Lücken bleiben bestehen, auch wenn Sie damals gar nichts einbezahlt haben (Stand 2026). Quelle: BSV, Fragen zum Einkauf in die Säule 3a, Stand 2026
- Rückwirkend höchstens zehn Jahre, und nur für Jahre ab 2025
- Pro Einkaufsjahr höchstens CHF 7’258 insgesamt (Stand 2026, jährlich überprüft), auch wenn mehrere Lückenjahre gedeckt werden, und auch für Personen ohne Pensionskasse
- Im Einkaufsjahr und in jedem Lückenjahr brauchen Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen
- Im Einkaufsjahr muss zuerst der ordentliche Höchstbetrag vollständig einbezahlt sein
- Pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf möglich; ein Einkauf kann mehrere Lückenjahre abdecken, bleibt aber an diesen Höchstbetrag gebunden
- Nötig ist ein schriftliches Gesuch bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung mit Angabe der Jahre und Beträge
- Nach einem Bezug der Altersleistung sind keine Einkäufe mehr zulässig
Der Einkauf ist im Kanton Thurgau gleich abziehbar wie der ordentliche Beitrag. Deklariert wird beides unter Ziffer 13 der Steuererklärung, mit der Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung als Beleg (Stand 2026). Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Steuerverwaltung Thurgau
Konto oder Police: was ist der Unterschied?
Die Säule 3a gibt es in zwei Formen: als Vorsorgekonto bei einer Bankstiftung, wahlweise mit Anlage in Wertschriften, und als Vorsorgepolice bei einer Versicherung. Die Beitrags- und Bezugsregeln der Verordnung (BVV 3) gelten für beide Formen, ebenso der Steuerabzug. Der Unterschied liegt in der Verbindlichkeit und im Risikoschutz. Quelle: BVV 3, Stand 2026
Beim Konto entscheiden Sie jedes Jahr neu, ob und wie viel Sie einzahlen. In einem knappen Jahr setzen Sie aus, in einem guten schöpfen Sie den Höchstbetrag aus. Wird das Guthaben in Wertschriften angelegt, schwankt sein Wert mit den Märkten, nach oben wie nach unten. Ein Risikoschutz für Tod oder Erwerbsunfähigkeit ist dabei nicht enthalten.
Die Police ist ein Versicherungsvertrag über eine feste Laufzeit mit einer vereinbarten Prämie. Eingeschlossen sein kann ein Risikoschutz, etwa die Übernahme der Prämie bei Erwerbsunfähigkeit oder ein Kapital für Ihre Angehörigen im Todesfall. Dafür ist die Prämie verbindlich. Was bei einem vorzeitigen Ausstieg geschieht, steht im jeweiligen Vertrag.
Welche Form zu wem passt, hängt an Einkommen, Familiensituation und dem Bedürfnis nach Verbindlichkeit. Eine allgemein richtige Antwort gibt es nicht, und Sie finden auf dieser Website bewusst keine Produktnamen und keine Anbietervergleiche.
Wie viel Steuern spare ich im Thurgau?
Das hängt an Ihrem Einkommen, Ihrem Zivilstand und Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Mechanik dahinter ist einfach: Der einbezahlte Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Gespart wird deshalb nicht der Betrag selbst, sondern die Steuer darauf, und zwar zum Grenzsteuersatz, also zu dem Satz, der auf dem zuletzt verdienten Teil des Einkommens lastet. Wie viel das ungefähr ausmacht, zeigt der Richtwert weiter unten.
Abziehbar ist höchstens der bundesrechtliche Betrag, also CHF 7’258 mit Pensionskasse und CHF 36’288 ohne (Stand 2026, jährlich überprüft). Der Abzug wirkt zweimal: bei der Staats- und Gemeindesteuer und bei der direkten Bundessteuer. Die Steuerverwaltung führt ihn in der Wegleitung unter Ziffer 13, dort steht auch, welche Bescheinigung Sie beilegen. Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Steuerverwaltung Thurgau
Richtwert: Wer mit Pensionskasse den vollen Betrag von CHF 7’258 einzahlt, spart die Steuer auf diesem Betrag. Angenommen, Ihr Grenzsteuersatz liegt zwischen 20 und 35 Prozent, dann sind das rund CHF 1’450 bis CHF 2’540 weniger Steuern in diesem Jahr. Diese Spanne ist eine Annahme zur Veranschaulichung und kein amtlicher Wert. Unverbindlicher Richtwert, die genaue Zahl hängt von Gemeinde, Einkommen und Zivilstand ab.
Den eigenen Wert sehen Sie am ehesten, wenn Sie die Steuererklärung einmal mit und einmal ohne den Beitrag durchrechnen. Der Unterschied zwischen den beiden Ergebnissen ist Ihre Ersparnis für dieses Jahr. Weitere Abzüge, die im Kanton eine Rolle spielen, sammelt der Beitrag Steuern sparen im Kanton Thurgau.
Wann und wie beziehe ich das Geld?
Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich, fällig wird das Guthaben mit dem Referenzalter selbst. Wer darüber hinaus erwerbstätig bleibt und das nachweist, kann den Bezug um höchstens fünf Jahre hinausschieben (Stand 2026). Quelle: BVV 3 Artikel 3, Stand 2026
Früher kommen Sie nur aus den Gründen an das Geld, welche die Verordnung ausdrücklich nennt.
- Selbstgenutztes Wohneigentum: Erwerb, Erstellung, Beteiligungen oder die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens. Möglich alle fünf Jahre (Stand 2026)
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel zu einer andersartigen selbstständigen Tätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Bezug einer ganzen Rente der Invalidenversicherung, sofern das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist
- Verheiratete und eingetragene Partner brauchen für einen Teil dieser Bezüge die schriftliche Zustimmung des Partners oder der Partnerin
Ausbezahltes Guthaben fällt nicht in die ordentliche Einkommenssteuer, sondern wird einmalig und für sich allein besteuert. Der Thurgau rechnet mit einem festen Ansatz: einfache Steuer von 2,4 Prozent der Kapitalleistung, für Verheiratete und eingetragene Partner 2 Prozent, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss Ihrer Wohnsitzgemeinde (Stand 2026). Dazu kommt die direkte Bundessteuer, die bei Kapitalleistungen einen Fünftel des ordentlichen Tarifs beträgt. Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Fassung 2023, Werte Stand 2026
Alle Kapitalleistungen eines Jahres werden zusammengerechnet. Wer sein Guthaben auf mehrere Vorsorgeverhältnisse verteilt hat, kann die Bezüge deshalb über mehrere Steuerjahre legen, was vor allem mit Blick auf die direkte Bundessteuer zählt. Möglich ist das im Fenster von fünf Jahren vor dem Referenzalter bis fünf Jahre danach, sofern Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben. Was das in Ihrer Wohngemeinde ausmacht, rechnen Sie mit dem Kalkulator der Steuerverwaltung Thurgau durch. Wie sich das mit einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse verträgt, steht unter Pensionierung planen im Thurgau.
Was Sie selbst prüfen können
Es geht um die 3a-Lösungen, die Sie bereits haben, nicht um neue. Tragen Sie zusammen, was vorhanden ist, und halten Sie fest, welche Punkte offen bleiben.
Vier Punkte stehen bei der Säule 3a fast immer auf der Liste.
- Bestand: wie viele Konten und Policen laufen, seit wann, und wo die Unterlagen liegen
- Lücken: in welchen Jahren seit 2025 nicht der volle Betrag einbezahlt wurde und ob ein Einkauf überhaupt infrage kommt
- Staffelung: ob sich künftige Bezüge auf mehrere Steuerjahre verteilen lassen und wie sie zur Pensionskasse passen
- Begünstigung: wer das Guthaben erhält, wenn Ihnen etwas zustösst
Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Die Reihenfolge der Begünstigten steht in der Verordnung: zuerst der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner, danach die direkten Nachkommen sowie Personen, die von Ihnen erheblich unterstützt wurden, die in den letzten fünf Jahren bis zu Ihrem Tod ununterbrochen mit Ihnen zusammengelebt haben oder die für gemeinsame Kinder aufkommen müssen. Innerhalb dieser zweiten Gruppe dürfen Sie selbst bestimmen, wer welchen Anteil erhält. Ab dem 01.06.2027 wird diese Ordnung flexibler (Stand 2026). Quelle: BVV 3 Artikel 2, Stand 2026
Weiterlesen
- Säule 3a: wie viel Sie einzahlen dürfen
- Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren
- Finanzplanung Thurgau
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Mit Pensionskasse höchstens CHF 7’258. Ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 (Stand 2026, jährlich überprüft). Massgebend ist das Jahr, in dem der Betrag dem Vorsorgekonto gutgeschrieben wird. Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026
Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a im Thurgau?
Der Beitrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen, gespart wird die Steuer darauf zum Grenzsteuersatz. Wie hoch der ausfällt, hängt an Einkommen, Zivilstand und Steuerfuss Ihrer Gemeinde. Einen Richtwert für den vollen Betrag von CHF 7’258 finden Sie oben im Abschnitt zu den Steuern (Stand 2026, jährlich überprüft). Genau wird es, wenn Sie die Steuererklärung einmal mit und einmal ohne den Beitrag rechnen.
Kann ich verpasste Einzahlungen nachholen?
Ja, aber nur für Lücken ab dem Jahr 2025 und höchstens zehn Jahre zurück. Pro Einkaufsjahr sind insgesamt höchstens CHF 7’258 möglich, auch wenn der Einkauf mehrere Lückenjahre deckt und auch ohne Pensionskasse (Stand 2026, jährlich überprüft). Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in den betroffenen Jahren, ein vollständig einbezahlter Beitrag im Einkaufsjahr und ein schriftliches Gesuch bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Quelle: BSV, Fragen zum Einkauf in die Säule 3a, Stand 2026 Quelle: BVV 3 Artikel 7a und 7b, Stand 2026
Lohnt es sich, das 3a-Guthaben gestaffelt zu beziehen?
Es kommt darauf an, welche Steuer Sie anschauen. Auszahlungen aus der Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, und alle Kapitalleistungen eines Jahres zählen dabei zusammen. Bei der Staats- und Gemeindesteuer ändert eine Staffelung im Thurgau nichts, weil der Kanton einen festen Ansatz auf die Kapitalleistung anwendet, wie im Abschnitt zum Bezug beschrieben. Bei der direkten Bundessteuer sieht es anders aus: Sie beträgt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs, und dieser Tarif steigt mit der Höhe der Leistung (Stand 2026). Wer mehrere Vorsorgeverhältnisse hat, kann die Bezüge deshalb über mehrere Steuerjahre verteilen und so jede einzelne Leistung kleiner halten. Dem stehen mehr Verträge und mehr Abrechnungen gegenüber, und wie hoch die Rechnung insgesamt ausfällt, hängt weiterhin am Steuerfuss Ihrer Wohnsitzgemeinde. Welche Abzüge im Kanton sonst eine Rolle spielen, sammelt der Beitrag Steuern sparen im Kanton Thurgau. Quelle: DBG Artikel 38, Stand 2026 Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Fassung 2023, Werte Stand 2026
Wann kann ich das 3a-Guthaben beziehen?
Ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, fällig mit dem Referenzalter, und bei nachgewiesener Weiterarbeit bis höchstens fünf Jahre darüber hinaus aufschiebbar (Stand 2026). Vorzeitig geht es nur für selbstgenutztes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim endgültigen Verlassen der Schweiz und beim Bezug einer ganzen IV-Rente. Quelle: BVV 3 Artikel 3, Stand 2026