Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer bei Urteilsunfähigkeit für Sie handelt. Das Gesetz kennt drei Bereiche: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 360, Stand 2026
- Gültig ist er in zwei Formen: von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet, oder öffentlich beurkundet. Wirksam wird er erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde ihn prüft und die Wirksamkeit feststellt (Stand 2026).
- In Vermögens- und Rechtsfragen haben ohne Vorsorgeauftrag nur Ehegatten und eingetragene Partner ein gesetzliches Vertretungsrecht, und dieses ist eng begrenzt. Konkubinatspaare haben keines. Für medizinische Entscheide gilt eine eigene Reihenfolge (Stand 2026).
- Guthaben aus Pensionskasse und Säule 3a folgen der Begünstigtenordnung des Vorsorgerechts. Solange diese greift, fallen sie nicht in den Nachlass (Stand 2026). Quelle: BVV 3 Artikel 2 und BVG Artikel 20a, Stand 2026
Was ein Vorsorgeauftrag regelt und was nicht
Das Gesetz sagt: Eine handlungsfähige Person kann jemanden beauftragen, bei Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Die Aufgaben müssen im Auftrag umschrieben sein (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 360, Stand 2026
Personensorge meint den Alltag, also Wohnsituation und Pflege. Vermögenssorge meint Einkommen, Konten und eine Liegenschaft. Rechtsverkehr meint Verträge und Behörden. Die Bereiche lassen sich aufteilen.
Zwei Dinge regelt er nicht: medizinische Behandlungen, dafür gilt die Patientenverfügung, und den Nachlass, dafür gelten Erbrecht und Testament.
Wie ein Vorsorgeauftrag errichtet wird und wann er wirkt
Zulässig sind genau zwei Formen. Entweder schreiben Sie den Auftrag von Anfang bis Ende von Hand, mit Datum und Unterschrift, oder Sie lassen ihn öffentlich beurkunden. Eine am Computer geschriebene und bloss unterschriebene Fassung genügt nicht (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 361 und 363, Stand 2026
Damit er im Ernstfall gefunden wird, trägt das Zivilstandsamt auf Antrag ein, dass Sie einen Vorsorgeauftrag errichtet haben und wo er liegt. Im Thurgau können Sie ihn bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegen, kurz KESB. Quelle: Zivilstandsamt Thurgau, Vorsorgeauftrag
Wirksam wird er nicht von selbst. Erfährt die Behörde von der Urteilsunfähigkeit, prüft sie, ob der Auftrag gültig errichtet wurde, ob die Voraussetzungen eingetreten sind und ob die beauftragte Person geeignet ist. Nimmt diese den Auftrag an, erhält sie eine Urkunde über ihre Befugnisse. Die öffentliche Beurkundung nimmt ein Notariat vor, den Entwurf kann es ebenfalls erstellen; ein Muster finden Sie hier bewusst nicht.
Wo der Unterschied zur Patientenverfügung liegt
Die Patientenverfügung ist ein eigenes Instrument. Eine urteilsfähige Person legt darin fest, welchen medizinischen Massnahmen sie bei Urteilsunfähigkeit zustimmt und welchen nicht, und sie kann eine Vertretungsperson bezeichnen (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 370 bis 372, Stand 2026
Die Form ist einfacher: schriftlich errichtet, datiert und unterzeichnet, also nicht zwingend von Hand. Errichtung und Hinterlegungsort lassen sich auf der Versichertenkarte vermerken.
Ärztinnen und Ärzte entsprechen der Verfügung, ausser sie verstösst gegen gesetzliche Vorschriften oder es bestehen begründete Zweifel am freien oder am mutmasslichen Willen. Es bleiben zwei Dokumente, im Thurgau gemeinsam hinterlegbar. Quelle: KESB Thurgau, Patientenverfügung
Fehlt eine Patientenverfügung, gibt das Gesetz für medizinische Massnahmen eine eigene Reihenfolge vertretungsberechtigter Personen vor. Nach Ehegatten und eingetragenen Partnern folgt die Person, die mit der urteilsunfähigen Person zusammenlebt und ihr regelmässig persönlich Beistand leistet, also auch im Konkubinat (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 377 und 378, Stand 2026
Was ohne Vorsorgeauftrag geschieht
Ein gesetzliches Vertretungsrecht besteht, aber nur für einen engen Kreis. Wer als Ehegatte oder eingetragener Partner mit der urteilsunfähigen Person zusammenlebt oder ihr regelmässig persönlich Beistand leistet, vertritt sie von Gesetzes wegen, sofern weder ein Vorsorgeauftrag noch eine Beistandschaft besteht (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 374 und 376, Stand 2026
Es deckt den üblichen Unterhaltsbedarf, die ordentliche Vermögensverwaltung und die Post. Die ausserordentliche Vermögensverwaltung braucht die Zustimmung der Behörde, etwa für den Verkauf einer Liegenschaft oder die Erhöhung einer Hypothek im Thurgau.
Konkubinatspaare fallen aus dieser Regelung heraus, denn das Gesetz nennt nur Ehegatten und eingetragene Partner. Ohne Vorsorgeauftrag prüft dort in Vermögens- und Rechtsfragen die KESB eine Beistandschaft und bestimmt, wer Sie vertritt, auch nach Jahrzehnten des Zusammenlebens.
Welche Vorsorgegelder am Testament vorbeigehen
Guthaben aus zweiter Säule und Säule 3a folgen einer eigenen Begünstigtenordnung des Vorsorgerechts. Solange diese greift, fallen sie nicht in den Nachlass, und ein Testament ändert daran nichts. Erst auf der letzten Stufe führt der Weg zurück ins Erbrecht (Stand 2026).
In der Säule 3a gibt die Verordnung die Reihenfolge vor: zuerst der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner, dann die direkten Nachkommen sowie erheblich unterstützte Personen und die Person mit fünf Jahren ununterbrochener Lebensgemeinschaft, danach Eltern, Geschwister und übrige Erben (Stand 2026). Quelle: BVV 3 Artikel 2, Stand 2026
In der Pensionskasse gilt zuerst das Gesetz. Eine Witwen- oder Witwerrente erhält der überlebende Ehegatte, wenn er für den Unterhalt eines Kindes aufkommt oder älter als 45 Jahre ist und die Ehe fünf Jahre gedauert hat, sonst eine Abfindung von drei Jahresrenten. Weitere Begünstigte wie Lebenspartner nach fünf Jahren darf das Reglement vorsehen, es muss aber nicht (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 19, 19a und 20a, Stand 2026
Freizügigkeitsguthaben haben nochmals eine eigene Reihenfolge (Stand 2026). Testament und Begünstigung sind also zwei Baustellen. Die Begriffe erklärt Pensionskasse und BVG verstehen, die dritte Säule Säule 3a im Thurgau. Quelle: FZV Artikel 15, Stand 2026
Was das Erbrecht seit 2023 vorgibt
Ohne Testament verteilt das Gesetz. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erhält neben Nachkommen die Hälfte, neben dem elterlichen Stamm drei Viertel und sonst alles. Nachkommen erben zu gleichen Teilen, Konkubinatspartner nichts (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 457 bis 471 und 505, Stand 2026
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil beträgt einheitlich die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, für Nachkommen wie für den Ehegatten, und die Eltern haben keinen mehr. Neben Ehegatte und Nachkommen ergibt das je einen Viertel, frei verfügbar bleibt die Hälfte. Wer abweichend verfügen will, braucht ein eigenhändiges oder öffentlich beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag (Stand 2026).
Steuerlich gilt im Thurgau eine Ausnahme für die Vorsorge: Leistungen aus Säule 2 und Säule 3a unterliegen nicht der Erbschaftssteuer, sondern werden als Kapitalleistung besteuert. Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind ohnehin steuerfrei. Das amtliche Merkblatt trägt den Fassungsstand 2014, abgerufen 2026. Quelle: Steuerverwaltung Thurgau, Merkblatt zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, § 5 und § 7 ESchG, Fassung 2014
Was im Konkubinat zusätzlich zu klären ist
Ohne Trauschein fehlen zwei Dinge gleichzeitig: das gesetzliche Vertretungsrecht in Vermögens- und Rechtsfragen bei Urteilsunfähigkeit und der gesetzliche Erbanspruch. Schliessen lassen sie sich nur durch eigene Urkunden, also durch einen Vorsorgeauftrag und eine Verfügung von Todes wegen im Rahmen der frei verfügbaren Quote (Stand 2026).
In der Vorsorge gibt es dagegen Öffnungen. Die Säule 3a nennt in der zweiten Stufe die Person mit fünf Jahren ununterbrochener Lebensgemeinschaft oder mit gemeinsamen Kindern. In der Pensionskasse ist eine Begünstigung möglich, wenn das Reglement sie vorsieht, und häufig verlangt es eine Meldung zu Lebzeiten. Mehr dazu im Beitrag Konkubinat, was ohne Trauschein fehlt (Stand 2026). Quelle: BVV 3 Artikel 2, Stand 2026
Wer im Thurgau zuständig ist und was es kostet
Der Kanton führt fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden. Die Hinterlegung von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung kostet dort einmalig CHF 150 (Stand 2026). Quelle: KESB Thurgau, abgerufen 2026
Der Eintrag in die zentrale Datenbank läuft über das Zivilstandsamt und kostet CHF 75, eine Bestätigung zusätzlich CHF 30. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Post (Stand 2026). Quelle: Zivilstandsamt Thurgau, abgerufen 2026
Nach der Preisliste der Notariate beginnt ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag bei CHF 100 für den Entwurf, die öffentliche Beurkundung bei CHF 200, eine öffentliche letztwillige Verfügung, also ein beurkundetes Testament, bei CHF 540. Das sind Mindestansätze, der Betrag hängt vom Aufwand ab (Stand 2026). Quelle: Grundbuch- und Notariatsverwaltung Thurgau, Preisliste Grundbuchamt und Notariat, Stand 01.01.2026
Was das Prüfverfahren im Ereignisfall kostet, ist in den kantonalen Tarifen nicht veröffentlicht. Auskunft gibt die zuständige Behörde.
Was Sie selbst prüfen können
Der finanzielle Teil lässt sich vorab ordnen: welche Vorsorgegelder vorhanden sind, wie sie begünstigt sind und wo eine Regelung fehlt. Die Urkunden selbst entstehen beim Notariat, dort erfolgen Errichtung und Beurkundung.
- Der Pensionskassenausweis und die Hinterlassenenleistungen aus Ihrem Reglement
- Guthaben der Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen
- Begünstigungen, die seit Jahren unverändert sind
- Ob ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung besteht und ob jemand davon weiss
- Wohneigentum und Hypothek, die unter die ausserordentliche Vermögensverwaltung fallen
Sie wissen danach, welche Punkte offen sind und was ans Notariat gehört. Neben der Pensionierung passt Pensionierung planen im Thurgau, zu den Leistungen im Ernstfall Einkommen und Familie absichern.
Diese Seite erklärt die gesetzlichen Regeln in allgemeiner Form. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine Prüfung Ihres Einzelfalls. Für die rechtliche Umsetzung ist ein Notariat oder eine Rechtsvertretung zuständig.
Weiterlesen
Häufige Fragen
Genügt ein Vorsorgeauftrag, den ich selbst schreibe?
Ja, die eigenhändige Form ist zulässig. Sie verlangt, dass der ganze Text von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet ist und die Aufgaben umschrieben sind. Wirksam wird er erst, wenn die Erwachsenenschutzbehörde die Wirksamkeit feststellt (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 361 und 363, Stand 2026
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Ihre Angelegenheiten führt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Die Patientenverfügung regelt, welchen medizinischen Massnahmen Sie dann zustimmen. Auch die Form unterscheidet sich: Der eigenhändige Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben sein, die Patientenverfügung nicht (Stand 2026).
Erhält meine Partnerin ohne Trauschein etwas aus meiner Pensionskasse?
Nur wenn das Reglement Ihrer Pensionskasse eine Begünstigung für Lebenspartner vorsieht. Das Gesetz erlaubt sie, schreibt sie nicht vor, und viele Reglemente verlangen eine Meldung zu Lebzeiten (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 20a, Stand 2026
Gehört mein Guthaben der Säule 3a in den Nachlass?
In aller Regel nicht. Es folgt der Begünstigtenordnung des Vorsorgerechts und wird direkt an die begünstigte Person ausbezahlt. Erst auf der letzten Stufe greift das Erbrecht (Stand 2026).