Das Wichtigste in Kürze
- Geteilt wird die berufliche Vorsorge, also die zweite Säule. Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum werden hälftig geteilt (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 122 und 123, Stand 2026
- Stichtag ist die Einleitung des Scheidungsverfahrens. Weder die Trennung noch das Urteil setzen diesen Zeitpunkt, auch wenn die Trennung Jahre zurückliegt (Stand 2026).
- Die Säule 3a gehört nicht zum Vorsorgeausgleich. Sie wird über das Güterrecht abgewickelt, und die Zuordnung im Einzelfall beurteilt das Gericht (Stand 2026).
- Im Jahr 2025 wurden im Kanton Thurgau 508 Ehen geschieden, 48 Prozent davon nach 15 oder mehr Ehejahren (Stand 2025). Je länger die Ehe, desto mehr Gewicht hat der Vorsorgeausgleich. Quelle: Amt für Daten und Statistik Thurgau, Eheschliessungen und Scheidungen 2025
Welche Vorsorgeguthaben bei einer Scheidung geteilt werden
Geteilt wird die zweite Säule. Massgebend ist die Austrittsleistung samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum, und zwar der Teil davon, der während der Ehe aufgebaut wurde. Dieser Teil wird grundsätzlich hälftig geteilt (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 122 und 123, Stand 2026
Ihr Vorsorgeausweis ist damit der Ausgangspunkt; die Begriffe darauf erklärt die Seite Pensionskasse und BVG verstehen. Die erste Säule und die Säule 3a folgen eigenen Regeln, beide stehen weiter unten.
Die hälftige Teilung ist der Grundsatz und nicht das letzte Wort. Über jede Abweichung entscheidet das Gericht: Es kann aus wichtigen Gründen weniger zusprechen oder die Teilung verweigern, und es kann mehr als die Hälfte zusprechen, wenn die berechtigte Person nach der Scheidung gemeinsame Kinder betreut. Die Ehegatten können in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ebenfalls abweichen oder verzichten, sofern eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge gewährleistet bleibt; auch das prüft das Gericht (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 124b, Stand 2026
Bezieht eine Person bei Einleitung des Verfahrens bereits eine Altersrente oder eine Invalidenrente nach dem reglementarischen Referenzalter, gilt etwas anderes. Dann entscheidet das Gericht nach Ermessen über die Teilung der Rente und beachtet dabei die Dauer der Ehe und die Vorsorgebedürfnisse beider Seiten. Eine automatische Halbierung gibt es dann nicht (Stand 2026).
Welcher Zeitraum zählt und welcher nicht
Der Zeitraum beginnt mit der Eheschliessung und endet mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens. Was vor der Ehe angespart wurde, bleibt aussen vor, und was nach dem Stichtag dazukommt, ebenfalls. Die Trennung verschiebt diesen Stichtag nicht, auch wenn die Ehegatten seit Jahren getrennt leben (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 122, Stand 2026
Gerechnet wird als Differenz. Von der Austrittsleistung bei Einleitung des Verfahrens wird die Austrittsleistung bei der Eheschliessung abgezogen, jeweils samt Freizügigkeitsguthaben. Der Betrag bei der Eheschliessung wird dafür aufgezinst, massgebend ist der jeweils gültige Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge. Barauszahlungen und Kapitalabfindungen während der Ehe bleiben unberücksichtigt (Stand 2026). Quelle: FZG Artikel 22a, Stand 2026 Quelle: FZV Artikel 8a, Stand 2026
Richtwert: Wer bei der Heirat CHF 40’000 in der Pensionskasse hatte und bei Einleitung des Verfahrens CHF 200’000, bringt die Differenz in die Teilung ein, je nach Ehedauer spürbar weniger als CHF 160’000. Die Hälfte davon geht an die andere Seite. Unverbindlicher Richtwert zur Veranschaulichung; massgebend sind die Bescheinigungen Ihrer Kasse und der Entscheid des Gerichts.
Die Zahlen müssen Sie nicht selbst rekonstruieren. Im Scheidungsfall muss die Vorsorgeeinrichtung auf Verlangen der versicherten Person oder des Gerichts die massgebenden Guthaben offenlegen, einschliesslich des Anteils am obligatorischen Altersguthaben. Wer die Stelle mehrmals gewechselt hat, braucht sie von jeder Einrichtung (Stand 2026).
Was mit einem Vorbezug für Wohneigentum geschieht
Ein Vorbezug für Wohneigentum ist nicht aus der Rechnung verschwunden. Das Gesetz zählt Vorbezüge ausdrücklich zu den Austrittsleistungen, die hälftig geteilt werden. Das Geld steckt zwar in der Immobilie, für die Teilung wird es aber mitgerechnet (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 123, Stand 2026
Lässt sich die Teilung so nicht durchführen, kennt das Gesetz Auffanglösungen. Ist sie unzumutbar, kann das Gericht eine Kapitalabfindung zusprechen. Ist sie unmöglich, etwa weil die Vorsorge im Ausland liegt, schuldet die verpflichtete Person eine angemessene Entschädigung. Welcher Weg im Einzelfall gilt, entscheidet das Gericht (Stand 2026).
Was mit dem Haus selbst und mit der Hypothek geschieht, gehört zur güterrechtlichen Auseinandersetzung und nicht zum Vorsorgeausgleich. Für die Vorsorge zählt allein, dass der Vorbezug im teilbaren Guthaben enthalten ist. Wie ein Vorbezug funktioniert, erklärt der Beitrag Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren.
Wie die Säule 3a behandelt wird
Die Säule 3a, also die gebundene Selbstvorsorge, fällt nicht unter den Vorsorgeausgleich. Das Gesetz erfasst dort ausdrücklich nur Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge; die Säule 3a ist in den Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich nirgends genannt (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 120, 122 und 123, Stand 2026
Abgewickelt wird das Guthaben stattdessen über das Güterrecht. Wie es dort zugeordnet wird, hängt vom Güterstand und von der Herkunft der Mittel ab. Eine amtliche Regel, die pauschal für jeden Fall gilt, gibt es nicht, und die Beurteilung im Einzelfall liegt beim Gericht. Aus diesem Grund stehen hier weder Quoten noch eine Beispielrechnung.
Für die Vorbereitung heisst das: Halten Sie fest, welche 3a-Guthaben bestehen, wann sie eröffnet wurden und woraus die Einzahlungen stammen. Was die Säule 3a sonst regelt, steht unter Säule 3a im Thurgau.
Was mit der AHV geschieht
In der ersten Säule wird kein Kapital geteilt, sondern Einkommen. Die Einkommen, welche die Ehegatten während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe erzielt haben, werden geteilt und je zur Hälfte angerechnet. Dieses Verfahren heisst Einkommensteilung oder Splitting (Stand 2026). Quelle: AHVG Artikel 29quinquies, Stand 2026
Geteilt werden nur Jahre, in denen beide in der schweizerischen AHV versichert waren, und erst ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Das Jahr der Eheschliessung und das Jahr der Scheidung zählen nicht mit. Ein Splitting findet deshalb nur statt, wenn die Ehe mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat (Stand 2026). Quelle: AHV/IV-Merkblatt 1.02 Splitting bei Scheidung, Stand 2024 Quelle: AHVG Artikel 29quinquies, Stand 2026
Verlangen können Sie die Einkommensteilung nach der Scheidung bei einer Ausgleichskasse, bei der Sie Beiträge bezahlt haben. Bleibt das aus, nehmen die Ausgleichskassen sie spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von sich aus vor. Nach Abschluss erhalten Sie eine Kontenübersicht.
Die Erziehungsgutschriften der Ehejahre werden hälftig geteilt. Für die Zeit nach der Scheidung entscheiden Gericht oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zusammen mit dem Entscheid über die elterliche Sorge, ob eine Person die ganze Gutschrift erhält oder beide je die halbe. Bewahren Sie diesen Entscheid auf, gebraucht wird er erst bei der Rentenberechnung. Quelle: AHV/IV-Merkblatt 1.07 Erziehungsgutschriften, Stand 2016
Was nach der Teilung offen bleibt
Mit dem Urteil ist die Vorsorge nicht erledigt, sondern neu geordnet. Der übertragene Betrag geht an die Vorsorgeeinrichtung der berechtigten Person, sonst auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Ist gar keine Übertragung möglich, nimmt die Auffangeinrichtung die berechtigte Person auf (Stand 2026). Quelle: FZG Artikel 22 und 22c, Stand 2026
Auf der anderen Seite steht der Wiedereinkauf. Die Vorsorgeeinrichtung muss der verpflichteten Person die Möglichkeit gewähren, sich im Rahmen der übertragenen Austrittsleistung wieder einzukaufen. Für diesen Wiedereinkauf gilt die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge nicht, die sonst nach einem Einkauf greift (Stand 2026). Quelle: FZG Artikel 22d und BVG Artikel 79b Absatz 4, Stand 2026
Die Übertragung selbst ist steuerneutral, die Thurgauer Steuerpraxis nennt sie einen steuerneutralen Vorsorgetransfer. Besteuert wird erst der spätere Bezug als Kapitalleistung, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Tarif. Ist bei der berechtigten Person schon ein Vorsorgefall eingetreten oder liegt ein Barauszahlungsgrund vor, wird die Leistung ausbezahlt und sofort als Kapitalleistung besteuert (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 24 Nr. 7, Fassung 2024
Drei Punkte bleiben danach erfahrungsgemäss liegen: die Begünstigung in Pensionskasse und Säule 3a, die seit der Heirat oft unverändert ist, die Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall für ein Einkommen, das nun allein getragen wird, und der Zeitpunkt eines Wiedereinkaufs. Was im Ernstfall von wem käme, steht unter Einkommen und Familie absichern.
Was ohne Trauschein gilt
Im Konkubinat gibt es keinen Vorsorgeausgleich. Die gesetzliche Teilung knüpft ausschliesslich an die Scheidung an. Ein Splitting in der AHV gibt es ebenfalls nicht, weil das Gesetz dort nur Ehegatten nennt (Stand 2026). Quelle: AHVG Artikel 29quinquies, Stand 2026
Bei der gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sind die Bestimmungen über die Scheidung sinngemäss anwendbar, dort läuft der Ausgleich also gleich. Im Konkubinat bleiben allein reglementarische und vertragliche Möglichkeiten, etwa eine Lebenspartnerrente oder eine Begünstigung. Welche das sind, steht im Beitrag Konkubinat, was ohne Trauschein fehlt.
Was Sie selbst prüfen können
Sortieren Sie die Unterlagen und halten Sie fest, welche Guthaben überhaupt betroffen sind. Über die Teilung entscheidet das Gericht, die Zahlen dafür lassen sich vorab zusammenstellen.
- Der aktuelle Vorsorgeausweis und die Bescheinigung der Kasse über das Guthaben bei der Eheschliessung
- Frühere Arbeitsverhältnisse und die Frage, ob irgendwo noch ein Freizügigkeitsguthaben liegt
- Vorbezüge und Verpfändungen für Wohneigentum
- Bestehende Guthaben der Säule 3a samt Eröffnungsdatum
- Begünstigungen, die seit der Heirat nicht mehr angefasst wurden
Sie wissen danach, wo Sie stehen, und haben eine Liste der offenen Punkte. Die Bescheinigungen über die Guthaben verlangen Sie bei jeder Vorsorgeeinrichtung, bei der Sie versichert waren. Den weiteren Rahmen zeigt Finanzplanung Thurgau.
Diese Seite gibt die gesetzlichen Regeln allgemein wieder. Eine Rechtsberatung oder eine Prüfung Ihres Einzelfalls ersetzt sie nicht. Für die rechtliche Umsetzung ist eine Rechtsvertretung oder ein Notariat zuständig, und über die Teilung entscheidet das Gericht.
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Häufige Fragen
Wird die Pensionskasse bei einer Scheidung immer halbiert?
Halbiert wird nicht das ganze Guthaben, sondern der Teil, der während der Ehe aufgebaut wurde. Was vor der Heirat vorhanden war, bleibt aussen vor. Die hälftige Teilung ist zudem ein Grundsatz und keine starre Regel: Das Gericht kann aus wichtigen Gründen abweichen und bei Betreuung gemeinsamer Kinder mehr als die Hälfte zusprechen (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 123 und 124b, Stand 2026
Zählt die Trennung oder die Einleitung des Verfahrens?
Die Einleitung des Scheidungsverfahrens. Dieser Stichtag gilt auch dann, wenn die Ehegatten vorher jahrelang getrennt gelebt haben, und er ist nicht das Datum des Urteils (Stand 2026). Alles, was Sie nach diesem Zeitpunkt ansparen, bleibt bei Ihnen. Quelle: ZGB Artikel 122, Stand 2026
Wird die Säule 3a auch geteilt?
Nicht über den Vorsorgeausgleich. Das Gesetz erfasst dort nur die berufliche Vorsorge, die Säule 3a ist dort nicht genannt. Sie läuft über das Güterrecht, und wie das Guthaben zugeordnet wird, hängt vom Güterstand und von der Herkunft der Mittel ab. Eine pauschale Antwort gibt es dazu nicht, die Beurteilung im Einzelfall liegt beim Gericht (Stand 2026).
Was geschieht nach der Scheidung mit meiner AHV?
Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden geteilt und beiden je zur Hälfte angerechnet. Vorausgesetzt ist, dass die Ehe mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat und beide in der schweizerischen AHV versichert waren (Stand 2026). Verlangen können Sie die Teilung bei einer Ausgleichskasse, sonst erfolgt sie spätestens bei der Rentenberechnung. Quelle: AHV/IV-Merkblatt 1.02 Splitting bei Scheidung, Stand 2024
Wie wird bei einer Scheidung die Pensionskasse geteilt?
Geteilt wird der Teil der Austrittsleistung, der während der Ehe aufgebaut wurde, samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum. Dieser Teil wird grundsätzlich hälftig geteilt. Stichtag ist die Einleitung des Scheidungsverfahrens, nicht die Trennung und nicht das Urteil; was vor der Heirat vorhanden war, bleibt aussen vor. Das Gericht kann aus wichtigen Gründen von der Hälfte abweichen (Stand 2026). Quelle: ZGB Artikel 122, 123 und 124b, Stand 2026