
Das Wichtigste in Kürze
- Steuern sparen im Thurgau geht für Berufstätige vor allem über drei Vorsorgeabzüge: Säule 3a bis CHF 7’258 mit Pensionskasse und bis CHF 36’288 ohne, Nachzahlungen für 3a-Lücken ab dem Jahr 2025 und Einkäufe in die Pensionskasse (Stand 2026, jährlich überprüft). Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Steuerverwaltung Thurgau
- Der Gesamtsteuerfuss 2026 liegt ohne Kirchensteuer in Kreuzlingen bei 245 Prozent, in Frauenfeld bei 251, in Weinfelden bei 253 und in Amriswil bei 269 Prozent, jeweils inklusive Staatssteuerfuss von 109 Prozent (Stand 2026). Quelle: Dienststelle für Statistik Thurgau, Steuerfüsse 2026
- Kapitalbezüge aus der Vorsorge werden gesondert besteuert: einfache Steuer 2 Prozent der Kapitalleistung bei Ehe und eingetragener Partnerschaft, sonst 2,4 Prozent, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss der Wohnsitzgemeinde, dazu die direkte Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Stand 2026
- Der 3a-Beitrag zählt für das Steuerjahr nur, wenn er bis zum 31. Dezember dem Vorsorgekonto gutgeschrieben ist. Nach einem Pensionskasseneinkauf darf drei Jahre lang kein Kapital bezogen werden, sonst entfällt der Abzug (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 15, Stand 2026 Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 14, Stand 2026
Im Kanton Thurgau kommen die grössten Abzüge für Berufstätige aus der Vorsorge: Beiträge an die Säule 3a, Nachzahlungen für Lücken in der Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse. Was ein Abzug bringt, hängt an Ihrem Einkommen. Was ein Bezug später kostet, hängt zusätzlich an Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Dieser Beitrag beschreibt die Regeln und die Steuerfüsse 2026 von vier Thurgauer Städten. Er rechnet Ihren Fall nicht durch und ersetzt weder die Wegleitung zur Steuererklärung noch eine Auskunft der Steuerverwaltung.
Welche Abzüge mit der Vorsorge zusammenhängen
Der bekannteste ist die Säule 3a, also die freiwillige und steuerlich begünstigte Vorsorge. Abziehbar ist höchstens der bundesrechtliche Betrag: CHF 7’258 für alle mit Pensionskasse, 20 Prozent des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36’288 für alle ohne (Stand 2026, jährlich überprüft). Die Steuerverwaltung führt den Abzug in der Wegleitung unter Ziffer 13 und verlangt die Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung als Beleg. Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Steuerverwaltung Thurgau
Seit 2025 lassen sich Beitragslücken in der Säule 3a nachzahlen. Erfasst sind Lücken ab dem Jahr 2025, rückwirkend höchstens zehn Jahre, und pro Einkaufsjahr höchstens CHF 7’258, auch wenn damit mehrere Lückenjahre gedeckt werden, und auch für Personen ohne Pensionskasse (Stand 2026). Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen und der vollständig einbezahlte ordentliche Beitrag im Einkaufsjahr. Die Beträge und Bedingungen stehen im Beitrag Säule 3a: wie viel Sie einzahlen dürfen.
Der dritte Abzug ist der Einkauf in die Pensionskasse. Er ist im Thurgau vom steuerbaren Einkommen abziehbar, sofern die Vorsorgeeinrichtung ihn bescheinigt. Daran hängt eine Frist: Innert drei Jahren nach dem Einkauf darf aus der Pensionskasse kein Kapital bezogen werden, auch nicht aus dem schon vorher vorhandenen Guthaben; sonst streicht die Steuerverwaltung den Abzug. Die Frist läuft taggenau ab dem Einkaufstag (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 14, Stand 2026 Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Ziffer 15.2, Steuerverwaltung Thurgau
Diese drei Abzüge gelten kantonsweit gleich. Sie hängen am Einkommen und an der Vorsorgesituation, nicht am Wohnort. Wie stark sie wirken, entscheidet Ihr Grenzsteuersatz, also der Satz auf dem zuletzt verdienten Teil des Einkommens. Mehr zur Säule 3a steht unter Säule 3a im Thurgau.
Warum der Wohnort den Betrag verändert
Die Steuer wird in zwei Schritten berechnet. Zuerst ergibt der Tarif die einfache Steuer, danach wird diese mit dem Gesamtsteuerfuss multipliziert. Dieser setzt sich zusammen aus dem Staatssteuerfuss von 109 Prozent, dem Steuerfuss der politischen Gemeinde, jenem der Schulgemeinde und, wenn Sie einer Landeskirche angehören, jenem der Kirchgemeinde (Stand 2026). Quelle: Dienststelle für Statistik Thurgau, Steuerfüsse 2026
Die Unterschiede zwischen den vier Städten in der Tabelle sind beträchtlich. Zwischen dem tiefsten und dem höchsten Gesamtsteuerfuss in der Tabelle liegen 24 Prozentpunkte (Stand 2026).
| Gemeinde | Politische Gemeinde | Gesamt ohne Kirchensteuer | Gesamt mit Kirchensteuer |
|---|---|---|---|
| Frauenfeld | 62 % | 251 % | 267 % evangelisch und katholisch |
| Weinfelden | 55 % | 253 % | 268 % evangelisch, 270 % katholisch |
| Kreuzlingen | 64 % | 245 % | 261 % evangelisch, 260 % katholisch |
| Amriswil | 63 % | 269 % | 291 % evangelisch, 289 bis 296 % katholisch je nach Kirchgemeinde |
Für den laufenden Lohn fällt dieser Unterschied kaum ins Gewicht, weil er sich über das Jahr verteilt. Bei einer einmaligen Kapitalleistung aus der Vorsorge wirkt derselbe Faktor dagegen auf einen Schlag.
Was das beim Kapitalbezug ausmacht
Kapitalleistungen aus der Vorsorge fallen nicht in die ordentliche Einkommenssteuer. Der Kanton setzt dafür einen festen Ansatz ein: 2 Prozent der Kapitalleistung bei Ehe und eingetragener Partnerschaft, sonst 2,4 Prozent. Dieser Wert ist die einfache Steuer, und er wird mit dem Gesamtsteuerfuss der Wohnsitzgemeinde multipliziert (Stand 2026). Dazu kommt die direkte Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs. Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Stand 2026
Damit schlägt der Gesamtsteuerfuss der Wohnsitzgemeinde direkt auf die Rechnung durch, und zwar in dem Jahr, in dem das Geld fliesst. Für dieselbe Kapitalleistung fällt die Belastung je nach Gemeinde unterschiedlich aus.
Richtwert: Die einfache Steuer von 2,4 Prozent ergibt bei einem Gesamtsteuerfuss von 245 Prozent eine Belastung von rund 5,9 Prozent der Kapitalleistung, bei 269 Prozent eine von rund 6,5 Prozent, jeweils ohne die direkte Bundessteuer. Unverbindlicher Richtwert aus einer eigenen Multiplikation der beiden amtlichen Werte; den Betrag für Ihre Gemeinde liefert der Kalkulator der Steuerverwaltung.
Alle Kapitalleistungen eines Jahres werden zusammengerechnet. Am kantonalen Ansatz ändert das nichts, denn er ist fest; spürbar wird die Zusammenrechnung bei der direkten Bundessteuer, deren Tarif mit der Höhe steigt (Stand 2026). Quelle: DBG Artikel 36 und 38, Stand 2026 Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Fassung 2023 Eine Verteilung der Bezüge über mehrere Steuerjahre wirkt deshalb dort. Wie sie sich in die übrigen Entscheide einfügt, steht unter Finanzplanung Thurgau; die eigene Zahl rechnen Sie mit dem Kalkulator der Steuerverwaltung Thurgau.
Die Fristen laufen am 31. Dezember ab
Ein Beitrag an die Säule 3a wirkt für das laufende Steuerjahr, wenn er dem Vorsorgekonto bis zum 31. Dezember gutgeschrieben ist. Der Auftrag am 30. Dezember genügt dafür nicht zwingend, massgebend ist die Gutschrift. Voraussetzung bleibt ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in derselben Steuerperiode (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 15, Stand 2026
Welcher Tag im Steuerjahr für einen Einkauf in die Pensionskasse zählt, sagt Ihnen Ihre Vorsorgeeinrichtung. Wer eine Zahlung gegen Jahresende plant, klärt diesen Punkt vorher ab und nicht nachher.
Wer beides im selben Jahr plant, prüft die Reihenfolge deshalb früh und nicht im Dezember. Welche Unterlagen dafür nötig sind, steht unter Pensionierung planen im Thurgau.
Weiterlesen
- Säule 3a im Thurgau
- Pensionskasseneinkauf: wann er sich steuerlich lohnt
- Kapital oder Rente bei der Pensionierung
Häufige Fragen
Welche Vorsorgeabzüge kennt der Kanton Thurgau?
Beiträge an die Säule 3a bis CHF 7’258 mit Pensionskasse und bis CHF 36’288 ohne, Nachzahlungen für 3a-Lücken ab dem Jahr 2025 und Einkäufe in die Pensionskasse (Stand 2026). Alle drei verlangen eine Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung und werden in der Steuererklärung gesondert deklariert. Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2026, Steuerverwaltung Thurgau
Wie hoch ist der Steuerfuss 2026 in meiner Gemeinde?
Ohne Kirchensteuer liegt der Gesamtsteuerfuss 2026 in Kreuzlingen bei 245 Prozent, in Frauenfeld bei 251 Prozent, in Weinfelden bei 253 Prozent und in Amriswil bei 269 Prozent. Die Werte aller 80 Gemeinden veröffentlicht der Kanton jährlich. Quelle: Dienststelle für Statistik Thurgau, Steuerfüsse 2026
Bis wann muss die Einzahlung in die Säule 3a erfolgen?
Bis zum 31. Dezember, und massgebend ist die Gutschrift auf dem Vorsorgekonto, nicht das Datum des Auftrags (Stand 2026). Ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in derselben Steuerperiode entfällt der Abzug. Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 15, Stand 2026
Wie wird ein Kapitalbezug aus der Vorsorge besteuert?
Gesondert und einmalig. Als einfache Steuer gelten 2 Prozent der Kapitalleistung bei Ehe und eingetragener Partnerschaft, sonst 2,4 Prozent; multipliziert wird dieser Wert mit dem Gesamtsteuerfuss der Wohnsitzgemeinde. Dazu kommt die direkte Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Stand 2026
Allgemeine Information, keine Beratung. Gesetzliche Beträge werden jährlich überprüft.