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Vorsorge Thurgau

Ratgeber · Zuletzt geprüft: 23.09.2026

Kapital oder Rente bei der Pensionierung

Das Gesetz sieht die Rente als Regelfall vor. Ein Viertel des Altersguthabens steht daneben immer als Kapital offen, alles darüber hinaus nur, wenn das Reglement Ihrer Kasse es zulässt (Stand 2026). Eine allgemein richtige Antwort gibt es nicht, wohl aber sechs Kriterien und zwei Fristen.

Feldweg, der sich zwischen Obstgärten in zwei Richtungen teilt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz sieht die Rente als Regelfall vor. Einen Viertel des Altersguthabens können Sie in jedem Fall als Kapital beziehen, mehr nur, wenn das Reglement Ihrer Kasse es zulässt (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 37, Stand 2026
  • Die Rente ist jedes Jahr steuerbares Einkommen. Das Kapital wird einmalig und gesondert besteuert, bei der direkten Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs, im Thurgau mit 2 oder 2,4 Prozent der Kapitalleistung mal Gesamtsteuerfuss der Wohnsitzgemeinde (Stand 2026). Quelle: DBG Artikel 38, Stand 2026 Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2, Stand 2026
  • Zwei Fristen binden den Entscheid: Die Anmeldefrist für die Kapitaloption steht im Reglement, und nach einem Einkauf darf drei Jahre lang kein Kapital bezogen werden, im Thurgau taggenau ab dem Einkaufstag (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 14, Stand 2026
  • Mischformen sind zulässig: höchstens drei Teilbezüge, der erste mindestens ein Fünftel des Guthabens. Verheiratete und eingetragene Partner brauchen für den Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung der anderen Person (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 13a und 37a, Stand 2026

Das Gesetz sieht die Rente als Regelfall vor. Ein Viertel des Altersguthabens steht Ihnen daneben immer als einmalige Auszahlung offen. Ob mehr möglich ist und bis wann der Wunsch gemeldet sein muss, entscheidet allein das Reglement Ihrer Kasse; eine gesetzliche Anmeldefrist gibt es nicht (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 37, Stand 2026

Eine allgemein richtige Antwort gibt es nicht, und dieser Beitrag gibt bewusst keine. Er stellt die sechs Kriterien nebeneinander, die in der Praxis den Ausschlag geben, und zeigt die Fristen, die den Entscheid zeitlich binden.

Was gibt das Gesetz vor?

Vier Bestimmungen stecken den Rahmen ab. Erstens: Die Altersleistung wird in der Regel als Rente ausgerichtet, und ein Viertel des massgebenden Altersguthabens kann in jedem Fall als Kapital verlangt werden. Zweitens: Die Kasse darf im Reglement eine weitergehende Kapitaloption und eine Frist für die Anmeldung vorsehen (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 37, Stand 2026

Drittens: Wer verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, braucht für den Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung der anderen Person. Viertens: Für die Auszahlung sind höchstens drei Teilschritte zulässig, und der erste umfasst mindestens einen Fünftel des Guthabens (Stand 2026). Quelle: BVG Artikel 13a und 37a, Stand 2026

Zeitlich steckt das Gesetz den Rahmen von 63 bis 70 ab. Ob und ab wann Ihre Kasse den Bezug tatsächlich zulässt, steht wiederum im Reglement (Stand 2026). Das ist der Grund, weshalb die Antwort auf die Frage nach Kapital oder Rente immer mit einem Blick in dieses Dokument beginnt.

Sechs Kriterien im Vergleich

Die Tabelle nennt für jedes Kriterium, was für die eine und was für die andere Form spricht. Sie ist keine Empfehlung und keine Gewichtung: Welches Kriterium für Sie schwerer wiegt, ist eine persönliche Entscheidung.

KriteriumWas für die Rente sprichtWas für das Kapital spricht
Sicherheitlebenslange Zahlung in gleicher Höhe, unabhängig von der Lebensdauerkeine Bindung an eine einzige Einrichtung, dafür tragen Sie das Anlagerisiko selbst
Flexibilitätfeste Höhe, planbar, aber keine grösseren Einzelbezüge möglichfrei verfügbar, grössere Ausgaben und unregelmässiger Bedarf sind möglich
Steuerndie Rente zählt voll zum steuerbaren Einkommen, Jahr für Jahreinmalige, gesondert berechnete Steuer beim Bezug, danach Vermögenssteuer auf dem Rest
Partnerin oder PartnerHinterlassenenleistung nach Reglement, meist ein Anteil der laufenden Rentedas verbleibende Kapital steht der zurückbleibenden Person vollständig zur Verfügung
Erbenmit dem Tod endet die Rente, abgesehen von Hinterlassenenleistungenwas übrig ist, fällt in den Nachlass
Hypothekgleichmässiges Einkommen, das die Bank bei der Tragbarkeit anrechneteine Amortisation senkt Schuld und Zinslast, verbraucht aber Reserven
Entscheidkriterien, keine Empfehlung. Stand 2026. Gesetzlicher Rahmen: BVG Artikel 37; Besteuerung: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2 (Fassung 2023-07), Werte Stand 2026

Zwei Kriterien werden regelmässig unterschätzt. Das eine ist die Partnersituation: Was Ihre Kasse der zurückbleibenden Person zahlt, steht im Reglement und schwankt stark. Das andere ist die Hypothek, weil ein Kapitalbezug zwar die Schuld senken kann, gleichzeitig aber das Einkommen verringert, mit dem die Bank die Tragbarkeit rechnet. Mehr dazu unter Hypothek im Thurgau.

Wie werden Rente und Kapital besteuert?

Die Rente ist steuerbares Einkommen und wird zusammen mit der AHV-Rente und allen übrigen Einkünften veranlagt, Jahr für Jahr zum ordentlichen Tarif. Beim Kapital greift ein anderer Mechanismus: Es wird gesondert besteuert, mit einer vollen Jahressteuer, bei der direkten Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs (Stand 2026). Quelle: DBG Artikel 38, Stand 2026

Im Kanton Thurgau ist der Ansatz einheitlich: Die einfache Steuer beträgt 2 Prozent der Kapitalleistung für Verheiratete, eingetragene Partner und unter Voraussetzungen Alleinerziehende und 2,4 Prozent für alle übrigen, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss Ihrer Wohnsitzgemeinde (Stand 2026). Der Wohnort entscheidet also mit. Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2 (Fassung 2023-07), Werte Stand 2026

Ein Punkt verändert die Rechnung oft mehr als der Tarif: Alle Kapitalleistungen, die im selben Jahr ausbezahlt werden, zählen bei der direkten Bundessteuer für den Satz zusammen. Im Kanton Thurgau ist der Satz fest, dort ändert die Zusammenrechnung nichts. Ein Teilbezug aus der Pensionskasse und ein 3a-Guthaben im gleichen Jahr erhöhen also die Bundessteuer, nicht die Staats- und Gemeindesteuer. Was das für Sie ausmacht, rechnen Sie mit dem Kalkulator der Steuerverwaltung Thurgau selbst durch.

Die Steuer allein entscheidet die Frage trotzdem nicht. Die einmalige Steuer auf dem Kapital steht einer jahrzehntelangen Besteuerung der Rente gegenüber, und wie lange diese läuft, weiss im Voraus niemand. Wie sich die Bezüge über mehrere Steuerjahre verteilen lassen, steht unter Säule 3a im Thurgau.

Die Anmeldefrist ist der eigentliche Stolperstein

Die Kapitaloption meldet man an, sie ergibt sich nicht von selbst. Das Gesetz überlässt die Frist dem Reglement (Stand 2026). Wer sie verpasst, erhält die Rente, auch wenn er das Kapital gewollt hätte. Quelle: BVG Artikel 37, Stand 2026

Die zweite Frist steht im BVG und wirkt über die Steuern: Leistungen aus einem Einkauf dürfen in den folgenden drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden, sonst wird der Abzug für den Einkauf verweigert. Im Kanton Thurgau läuft diese Frist taggenau ab dem Einkaufstag (Stand 2026). Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 34 Nr. 14, Stand 2026

Beide Fristen zusammen heissen: Der Entscheid über die Bezugsform fällt faktisch Jahre vor der Pensionierung, auch wenn die Auszahlung erst später erfolgt. Details zum Einkauf stehen im Beitrag Pensionskasseneinkauf: wann er sich steuerlich lohnt.

Dazu kommt die Zustimmung der Ehegattin oder des Ehegatten. Sie ist eine Formalität, aber eine zwingende, und sie gehört zur Anmeldung. Holen Sie das Reglement und das Anmeldeformular früh bei Ihrer Kasse, dann sehen Sie beide Fristen schwarz auf weiss.

Sind Mischformen möglich?

Die Frage lautet selten Kapital oder Rente, sondern wie viel von beidem. Bis zu drei Teilschritte sind zulässig, der erste umfasst mindestens einen Fünftel des Guthabens (Stand 2026). Damit lassen sich mehrere Ziele verbinden. Quelle: BVG Artikel 13a, Stand 2026

Häufig geprüfte Kombinationen: ein Kapitalanteil für die Amortisation der Hypothek und der Rest als Rente für die laufenden Kosten. Oder eine Rente, die zusammen mit der AHV die Grundausgaben deckt, und ein Kapitalanteil als Reserve für grössere Ausgaben. Welche Variante Ihre Kasse zulässt, hängt an der reglementarischen Kapitaloption.

Zu bedenken ist die Zusammenrechnung im Steuerjahr. Wer die Pensionskasse gestaffelt bezieht und im selben Jahr ein 3a-Guthaben auflöst, verschenkt den Vorteil der Staffelung bei der direkten Bundessteuer. Die Reihenfolge der Bezüge gehört deshalb in denselben Plan wie der Rücktrittstermin, wie im Beitrag Pensionierung planen im Thurgau beschrieben.

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Häufige Fragen

Wie viel kann ich als Kapital beziehen?

Einen Viertel des massgebenden Altersguthabens in jedem Fall. Mehr, bis hin zum ganzen Guthaben, nur wenn das Reglement Ihrer Kasse eine weitergehende Kapitaloption vorsieht (Stand 2026). Ausbezahlt wird in höchstens drei Teilschritten, der erste umfasst mindestens einen Fünftel. Quelle: BVG Artikel 13a und 37, Stand 2026

Wann muss ich mich entscheiden?

Die Frist steht im Reglement Ihrer Kasse; eine gesetzliche Frist gibt es nicht (Stand 2026). Dazu kommt die Dreijahresfrist nach einem Einkauf. Verlangen Sie das Reglement, sobald der Rücktrittstermin ungefähr feststeht. Quelle: BVG Artikel 37, Stand 2026

Wie hoch ist die Steuer auf dem Kapital im Thurgau?

Die einfache Steuer beträgt 2 Prozent der Kapitalleistung für Verheiratete, eingetragene Partner und unter Voraussetzungen Alleinerziehende, 2,4 Prozent für alle übrigen, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss der Wohnsitzgemeinde. Die direkte Bundessteuer rechnet daneben mit einem Fünftel des ordentlichen Tarifs (Stand 2026). Den Betrag für Ihre Gemeinde liefert der Kalkulator der Steuerverwaltung. Quelle: Steuerpraxis Thurgau StP 39 Nr. 2 (Fassung 2023-07), Werte Stand 2026

Muss mein Ehepartner dem Kapitalbezug zustimmen?

Ja. Bei Ehe und eingetragener Partnerschaft ist die schriftliche Zustimmung der anderen Person Voraussetzung für den Kapitalbezug (Stand 2026). Ohne sie darf die Kasse kein Kapital auszahlen; wird die Zustimmung verweigert, bleibt der Weg ans Zivilgericht. Quelle: BVG Artikel 37a, Stand 2026

Allgemeine Information, keine Beratung. Gesetzliche Beträge werden jährlich überprüft.