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Vorsorge Thurgau

Ratgeber · Zuletzt geprüft: 21.10.2026

13. AHV-Rente: Auszahlung, Höhe und was sie für die Planung heisst

Im Dezember 2026 zahlt die AHV erstmals eine 13. Altersrente aus. Wer in Rente ist oder die Pensionierung plant, will wissen, wie viel das ist, wer sie erhält und ob sich die eigene Rechnung verändert. Hier stehen die Antworten mit Beträgen und amtlichen Quellen, Stand 2026.

Verschneite Obstbaumreihen an einem Hang im Thurgau in der Dämmerung, im Hintergrund der Bodensee.

Das Wichtigste in Kürze

Die 13. AHV-Rente ist beschlossen und kommt im Dezember 2026 zum ersten Mal. Für die eigene Rechnung bleiben trotzdem Fragen offen: Kommt das Geld von selbst, gibt es schon im ersten Rentenjahr den vollen Betrag, und gilt der Zuschlag auch für Witwen- oder IV-Renten?

Wer zwischen 30 und 60 ist, fragt vor allem, ob sich die eigene Vorsorgelücke damit schliesst. Die Antwort fällt nüchtern aus: Die Lücke wird kleiner, aber um einen klar begrenzten Betrag.

Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?

Erstmals im Dezember 2026, danach jedes Jahr im Dezember. Die 13. Rente kommt zusammen mit der Dezemberrente, als Zuschlag zu dieser Rente. Anspruch hat, wer im Dezember eine Altersrente bezieht (Stand 2026). Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Wer die ganze Altersrente aufschiebt, also ihren Bezug bewusst auf später verlegt, bezieht im Dezember keine Altersrente und erhält in diesen Jahren deshalb keine 13. Rente (Stand 2026). Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Für Frauen der Übergangsjahrgänge zählt der Monat des Rentenbeginns. Das Referenzalter, also das Alter für den ordentlichen Rentenbeginn, liegt für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und 6 Monaten, der Rentenbeginn fällt zwischen August 2026 und Juli 2027 (Stand 2026). Wessen Rente bis Dezember 2026 beginnt, ist bei der ersten Auszahlung dabei. Was vor dem Rentenbeginn zu erledigen ist, steht unter Pensionierung planen im Thurgau. Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?

Sie beträgt ein Zwölftel der Altersrenten, die Ihnen im betreffenden Jahr ausbezahlt wurden. Wer das ganze Jahr eine Rente erhält, bekommt damit genau eine zusätzliche Monatsrente. Bei vollständiger Beitragsdauer liegt die monatliche Altersrente zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520, die 13. Rente also im selben Rahmen (Stand 2026). Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026

Beginnt die Rente erst im Lauf des Jahres, fällt die erste 13. Rente kleiner aus, weil nur die tatsächlich ausbezahlten Monate zählen. Dasselbe Prinzip wirkt beim Vorbezug: Wer die Rente vorbezieht, erhält sie lebenslang um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt, für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten tiefere Sätze (Stand 2026). Die 13. Rente wird dann aus dem gekürzten Betrag berechnet. Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.04, Stand 2026 Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Richtwert, eigene Rechnung aus den amtlichen Beträgen: Eine Frau mit Jahrgang 1962 und der Maximalrente von CHF 2’520 pro Monat bezieht ab August 2026 ihre Altersrente. Bis Ende Jahr erhält sie fünf Monatsrenten: 5 mal CHF 2’520 ergibt CHF 12’600. Ein Zwölftel davon, CHF 1’050, ist ihre erste 13. Rente im Dezember 2026. Ihr Rentenzuschlag als Übergangsjahrgang zählt nicht mit. Ab dem ersten vollen Rentenjahr entspricht die 13. Rente einer ganzen Monatsrente (Stand 2026). Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026 Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Ihre persönliche Rentenhöhe zeigt eine Vorausberechnung, die Sie bei Ihrer Ausgleichskasse verlangen können. Für Ehepaare sind beide Altersrenten zusammen auf CHF 3’780 pro Monat begrenzt (Stand 2026). Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026

Wer erhält die 13. AHV-Rente und wer nicht?

Den Zuschlag gibt es nur zur Altersrente. Hinterlassenenrenten und IV-Renten werden weiterhin 12 Mal im Jahr ausbezahlt, Kinderrenten und der Rentenzuschlag der Übergangsgeneration zählen für die Berechnung nicht mit (Stand 2026). Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Leistung der AHVBetrag pro Monat 202613. Auszahlung im Dezember
Altersrente, Minimum bei voller BeitragsdauerCHF 1’260Ja, ein Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrente
Altersrente, Maximum bei voller BeitragsdauerCHF 2’520Ja, ein Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrente
Ehepaar, beide Altersrenten zusammenhöchstens CHF 3’780Ja, ein Zwölftel der ausbezahlten Renten
Rentenzuschlag für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969CHF 12.50 bis CHF 160 bei vollständiger Beitragsdauer und Bezug ab Referenzalter, je nach Jahrgang und EinkommenNein, zählt nicht mit
Kinderrente zur Altersrentesteht in Ihrer RentenverfügungNein, zählt nicht mit
Witwen- und WitwerrenteCHF 1’008 bis CHF 2’016Nein, weiterhin 12 Auszahlungen
IV-Rentesteht in Ihrer RentenverfügungNein, weiterhin 12 Auszahlungen
Welche Renten die 13. Auszahlung erhalten, Stand 2026, Beträge jährlich überprüft. Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.03, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 31, Stand 2024

Bei den Ergänzungsleistungen, also den Zusatzleistungen, wenn Renten und Einkommen den Lebensbedarf nicht decken, wird die 13. Rente nicht angerechnet (Stand 2026). Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Im Kanton Thurgau sind 20,1 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre alt oder älter (Stand 2025). Quelle: Amt für Daten und Statistik Thurgau, Alter, Stand 2025

Was bedeutet die 13. AHV-Rente für die Vorsorgelücke?

Sie verkleinert die Lücke um höchstens eine Monatsrente pro Jahr, bei voller Beitragsdauer also um CHF 1’260 bis CHF 2’520 (Stand 2026). Für die Jahresrechnung heisst das: Monatsrente mal 13 statt mal 12. Die Vorsorgelücke, also die Differenz zwischen Ihrem Bedarf nach der Pensionierung und den Renten aus AHV und Pensionskasse, verschwindet dadurch nicht von selbst. Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026

Der Massstab bleibt das amtliche Leistungsziel: AHV und obligatorische berufliche Vorsorge sollen zusammen rund 60 Prozent des früheren Einkommens abdecken, bezogen auf Löhne bis CHF 90’720 (Stand 2026). Weil die AHV-Rente ab einem massgebenden Durchschnittseinkommen von CHF 90’720, dem Durchschnitt über das ganze Erwerbsleben, nicht weiter steigt, deckt die 13. Rente bei höheren Löhnen einen kleineren Anteil ab (Stand 2026). Quelle: BSV, Die schweizerische Altersvorsorge, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026 Quelle: BSV, Beträge gültig ab 1. Januar 2026

Richtwert für eine Einzelperson mit Maximalrente, eigene Rechnung aus den amtlichen Beträgen: 13 mal CHF 2’520 ergibt CHF 32’760 im Jahr statt CHF 30’240. Wer das ganze Erwerbsleben zum Höchstlohn versichert war, erhält im Obligatorium der Pensionskasse CHF 25’741 Jahresrente (Männer, Referenzalter 65). Zusammen sind das CHF 58’501 vor Steuern, eine Zahl, die so in keiner amtlichen Tabelle steht (Stand 2026). Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026 Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Quelle: BSV, Masszahlen der beruflichen Vorsorge, Stand 2026

Ihre eigenen Zahlen stehen auf dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse und in der Vorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse. Der Vorsorgerechner verteilt die 13. Rente auf einen Monatsdurchschnitt, die einzelnen Schritte zeigt der Beitrag Vorsorgelücke berechnen: so viel fehlt Ihnen wirklich.

Wie wird die 13. AHV-Rente im Thurgau besteuert?

Wie die übrigen AHV-Renten: als Einkommen, zusammen mit allen anderen Einkünften und zum ordentlichen Tarif (Stand 2026). Die 13. Rente erhöht Ihr steuerbares Einkommen also um den ausbezahlten Betrag. Quelle: DBG Artikel 22, Stand 2026

Im Kanton Thurgau ergibt der Tarif zuerst die einfache Steuer, die dann mit dem Gesamtsteuerfuss Ihrer Wohnsitzgemeinde multipliziert wird. Ohne Kirchensteuer liegt dieser in Kreuzlingen bei 245 Prozent, in Frauenfeld bei 251 Prozent, in Weinfelden bei 253 Prozent und in Amriswil bei 269 Prozent (Stand 2026). Wie viel von der 13. Rente nach Steuern bleibt, hängt deshalb auch vom Wohnort ab. Quelle: Amt für Daten und Statistik Thurgau, Steuerfüsse, Stand 2026

Für die Steuerplanung im Rentenalter heisst das: 13 statt 12 Monatsrenten. Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Welche Abzüge vorher zählen, sammelt der Beitrag Steuern sparen im Kanton Thurgau.

Wie wird die 13. AHV-Rente finanziert?

In den Jahren 2026 und 2027 wird sie ohne Zusatzfinanzierung ausbezahlt. Für die Zeit ab 2028 hat das Parlament am 19.06.2026 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen, die Volksabstimmung darüber findet am 29.11.2026 statt (Stand 2026). Die erste Auszahlung im Dezember 2026 hängt nicht von dieser Abstimmung ab. Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Vorgesehen ist, den Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent und den Sondersatz für Beherbergung von 3,8 auf 4,0 Prozent anzuheben, der reduzierte Satz von 2,6 Prozent bleibt (Stand 2026). Höhere Lohnbeiträge hat das Parlament abgelehnt. Quelle: Bundesrat zu den Abstimmungsvorlagen vom 29.11.2026, Stand 2026

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Häufige Fragen

Kommt die 13. AHV-Rente automatisch?

Ja, sofern Sie im Dezember eine Altersrente beziehen: Sie wird als Zuschlag zur Dezemberrente ausbezahlt (Stand 2026). Anmelden müssen Sie die Altersrente selbst bei Ihrer Ausgleichskasse, empfohlen sind etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.01, Stand 2026

Gibt es die 13. Rente auch zur Witwenrente oder zur IV-Rente?

Nein. Hinterlassenen- und IV-Renten werden weiterhin 12 Mal im Jahr ausbezahlt. Die Witwen- und Witwerrente liegt zwischen CHF 1’008 und CHF 2’016 pro Monat (Stand 2026, jährlich überprüft). Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026 Quelle: AHV/IV-Merkblatt 3.03, Stand 2026

Wird die 13. AHV-Rente bei den Ergänzungsleistungen angerechnet?

Nein, bei den Ergänzungsleistungen wird sie nicht angerechnet (Stand 2026). Sie erhöht dort das anrechenbare Einkommen also nicht. Quelle: BSV zur Umsetzung der 13. AHV-Rente, Stand 2026

Kürzt die Pensionskasse ihre Leistungen wegen der 13. AHV-Rente?

Bei der Überentschädigungsgrenze der Pensionskasse wird die 13. AHV-Rente seit dem 01.08.2026 ausdrücklich nicht angerechnet (Stand 2026). Ihre eigene Rente aus der Pensionskasse steht auf dem Vorsorgeausweis. Quelle: Bundesrat zu den Verordnungsanpassungen in der beruflichen Vorsorge, Stand 2026

Allgemeine Information, keine Beratung. Gesetzliche Beträge werden jährlich überprüft.